Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 18.08.2021:
Wahlen und Volksentscheid in Berlin 2021
An den Wahlen und am Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
am 26. September 2021 können auch Personen teilnehmen, die nicht im
Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis
selbst beantragen.
Obdachlose oder – wie es amtlich heißt – „Personen ohne festen Wohnsitz“
sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie
sich gewöhnlich aufhalten.
Mit dem Antrag haben die Personen zu erklären, dass sie wahlberechtigt und
in keinem Melderegister verzeichnet sind. Sofern sie erklären, dass sie sich
seit dem 26. Juni 2021 gewöhnlich in Berlin aufhalten, sind sie auch bei den
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
sowie beim Volksentscheid wahlberechtigt. Wenn sie erst später nach
Berlin gekommen sind, dürfen sie nur bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
mitwählen.
Der Antrag muss bis Freitag, dem 3. September, während der Öffnungszeit im
Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 5. September dort eingegangen
sein.
Für Nachfragen:
Geert Baasen, Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de
Senatsverwaltung für
Inneres und Sport
Geschäftsstelle
der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802
Landeswahlleitung
@wahlen.berlin.de
Pressemitteilung: Wahlen und Volksentscheid in Berlin 2021
In den nächsten Wochen werden wir auch im Duschmobil darüber aufklären, dass es möglich ist, an der Wahl teilzunehmen, auch ohne festen Wohnsitz und einen Eintrag ins Melderegister. Zu wissen, diese Möglichkeit wahrnehmen zu können, trägt einen wichtigen Teil zur Selbstbestimmung bei.